Zum Inhalt oder zur Navigation springen.
Einen Überblick über die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften haben wir hier für Sie zusammengestellt.
zum 1. August 2025
Allgemeine Beförderungsbedingungen herunterladen
zum 1. Januar 2026
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen VGI-Flexi und VGI-Rufbus+ herunterladen
Wer in Bus oder Bahn ohne einem gültigen Ticket angetroffen wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen. Die Fahrkartenkontrollen in den Linien der Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI) übernimmt das Personal der SBI eigenständig.
Für Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt oder für die Nachreichung von Fahrkarten wenden Sie sich bitte an:
E-Mail Adresse: ebe@stadtbus-ingolstadt.de
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 €, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber einer gültigen, persönlichen Zeitkarte waren.
Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise sowie nicht für das Deutschlandticket, Tageskarten oder Einzelkarten.
Ihre Nachweise bzw. Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vorfallnummer, an: ebe@stadtbus-ingolstadt.de
Erklärung und Rechtsgrundlagen:
Das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) ist die Verpflichtung, an Verkehrsunternehmen einen Betrag (derzeit: 60 Euro - Stand 1.1.2018) zu zahlen, wenn kein gültiger Fahrausweis in Bus und Bahn vorgezeigt werden kann.
Das EBE darf von Personen verlangt werden,
Die Rechtsgrundlage ist für die Eisenbahnen in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und für Busse und die Bahnen, die keine Eisenbahn sind, in § 9 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB) geregelt.