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Rechtliches & Organisatorisches

Rechtliches & Organisatorisches

Hier finden Sie alle Vorschriften

Einen Überblick über die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Erhöhtes Beförderungsentgelt

EBE - Erhöhtes Beförderungsentgelt

Wer in Bus oder Bahn ohne einem gültigen Ticket angetroffen wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen. Die Fahrkartenkontrollen in den Linien der Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI) übernimmt das Personal der SBI eigenständig.

 

Für Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt oder für die Nachreichung von Fahrkarten wenden Sie sich bitte an:

 

Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI)

E-Mail Adresse: ebe@stadtbus-ingolstadt.de

 

Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 €, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber einer gültigen, persönlichen Zeitkarte waren.

Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise sowie nicht für das Deutschlandticket, Tageskarten oder Einzelkarten.

Ihre Nachweise bzw. Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vorfallnummer, an: ebe@stadtbus-ingolstadt.de

 

Erklärung und Rechtsgrundlagen:

 

Das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) ist die Verpflichtung, an Verkehrsunternehmen einen Betrag (derzeit: 60 Euro - Stand 1.1.2018) zu zahlen, wenn kein gültiger Fahrausweis in Bus und Bahn vorgezeigt werden kann.

 

Das EBE darf von Personen verlangt werden,

 

  • die keinen gültigen Fahrausweis besitzen
  • die ihren gültigen Fahrausweis bei einer Überprüfung nicht vorzeigen können
  • die ihren Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet haben
  • die ihren Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigen
  • oder die das notwendige Ausweisdokument (Lichtbildausweis) nicht mitführen/vorzeigen. (bei Fahrausweisen für die dies erforderlich ist)

 

Die Rechtsgrundlage ist für die Eisenbahnen in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und für Busse und die Bahnen, die keine Eisenbahn sind, in § 9 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB) geregelt.

 

Verbraucherschlichtungsstelle

 

EU Bekanntmachungen

Derzeit gibt es keine EU-Vorabbekanntmachungen.